Satzung des Fanclubs „Barritus“des Ballspiel Vereins Borussia (BVB)09 Dortmund in Anröchte
„Stratmann“ Marktplatz 59609 Anröchte


§1   Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft im Verein ist weder nach Anzahl noch nach anderen Gesichtspunkten beschränkt
2. Es kann jede Frau und jeder Mann eintreten.
3. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Kommt es zur Abstimmung über die Aufnahme, muss eine Zweidrittelmehrheit vorliegen
5. Bei Nichtaufnahme durch den Vorstand ist die Einberufung einer Mitgliederversammlung zulässig. Sie muss von zwei Drittel der wahlberechtigten Mitglieder beim Vorstand schriftlich beantragt werden. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit ist endgültig.
6. Der Verein besteht aus Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, den ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
7. Durch die Aufnahme ist jedes Mitglied verpflichtet, den Verein würdig zu vertreten. Das Mitglied hat alles zu unterlassen, was den Verein schaden könnte.
8. Durch die Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung an.
9. Alle Mitglieder erhalten eine Mitgliedskarte, die nach dem Ausscheiden aus dem Verein an diesen zurückzugeben ist.
10. Die Mitgliedschaft endet mit dem freiwilligen Austritt (Kündigung), durch Ausschluss, durch Tod und durch Auflösung des Vereins. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle damit erworbenen Rechte.
11. Eine Rückvergütung von Beiträgen, Spenden und Sacheinlagen ist ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderung bleibt ungerührt.
12. Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden.
13. Beteiligungen an Schlägereien haben den sofortigen Ausschluss zur Folge. Sachbeschädigungen jeglicher Art werden strafrechtlich angezeigt und führen ebenfalls zu einem sofortigen Ausschluss.
14. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Gründe für den Ausschluss liegen unter anderem bei groben Verstoß gegen die Satzung oder die Interesse des Vereins vor.

§2   Einnahmen und Verwendung der Finanzmittel

1. Zur finanziellen Deckung des Vereins wird ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser ist von der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit festzulegen. Ebenso beschliesst die Mitgliederversammlung die Art und Weise der Beitragszahlung.
2. Ebenso kann die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit die Erhebung von Umlagen beschliessen.

§3     Organe des Vereins

1. Die Vereinsangelegenheiten werden wahrgenommen durch die Mitgliederversammlung und durch den Vorstand.
2. Zu den Mitgliederversammlungen und den Sitzungen des Vorstandes erfolgt eine schriftliche Einladung oder Bekanntgabe durch die Presse.
3. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, und dies nach Abschluss der laufenden Saison der Fussballbundesliga.
4. Über die bereits genannten Aufgaben hinaus wählt sie den Vorstand und die zwei Kassenprüfer/innen für zwei Jahre.
5. Für die Wahlen und Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind alle Jugendlichen mit Vollendung ihres 16.Lebensjahres und alle Mitgliederstimmberechtigt und wählbar.
6. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben.

§4   Die/ Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus der/ dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/ dem Schatzmeister, der/dem Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit, der/dem Beauftragten Kassenprüfer und Beisitzer.
2. Der Vorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.
3. Er bereitet die Mitgliederversammlungen vor, hat die Aufgabe durch geeignete Massnahmen Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und ist für die Organisation der Veranstaltungen verantwortlich.

§5   Die/Der Vorsitzende

1. Sie / Er bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor und lädt dazu ein.
2. Sie / Er vertritt den Verein bei offiziellen Anlässen.
3. Sie / Er ist der Ansprechpartner gegenüber Institutionen, Behörden und dem BVB 09 Dortmund sowie Alleinvertretungsberechtigt im Sinne des §26BGB.

§6   Die Schatzmeisterin / Der Schatzmeister

1. Sie /Er hat die Vereinskasse einschliesslich der Buchhaltung zu verwalten.
2. Sie / Er hat in den Mitgliederversammlungen und des Vorstandes Auskunft über die Finanzen des Vereins zu geben.

§8   Die/Der Beauftragte für die Öffentlichkeitsarbeit

1. Sie/Er ist der Ansprechpartner/in für alle Medien und ist verantwortlich für die gesamte Öffentlichkeitsarbeit (einschliesslich die Herausgabe von Publikationen, Pressemitteilungen und der Präsentation im Internet).

2. Sie/Er hat in der Mitgliederversammlung und des Vorstandes Auskunft über alle Massnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu geben.

§9   Die Kassenprüfer/innen

1. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Nach zwei Jahren scheidet ein Mitglied aus.
2. Sie haben einmal im Jahr die Kasse des Vereins zu prüfen und darüber einen Vermerk anzufertigen und in Der Mitgliedsversammlung zu berichten.

§10    Schlussbestimmung

1. Diese Satzung wurde anlässlich der Gründungsversammlung am 20.Oktober2007 beschlossen.
2. Änderungen und Ergänzungen können nur durch eine Mitgliedsversammlung durch die Zweidrittel Mehrheit vorgenommen werden und die Vorschläge dazu sind mit der Einladung anzukündigen.

Anröchte, 09.November 2007
Vorsitzender Hans-Dieter Jahne                                          Vorstandsmitglied Michael Heinisch